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Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten

Dem Konsumieren von Tabakprodukten wohnen unbestreitbar und bewiesenermaßen Gesundheitsgefahren inne. Insofern ist es völlig richtig, dass die Verpackungen von Tabakprodukten Warnhinweise tragen, die dem Konsumenten diese Tatsache bei jedem Griff zur Verpackung in Erinnerung rufen.

In Europa befinden sich seit spätestens 2001 Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten, deutlich sichtbar bei jedem Kauf, auf dem Tisch liegend, im Abfalleimer. Denklogisch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass es nach über 20 Jahren Warnhinweise in Europa noch jemanden gibt, der nicht weiß, dass sich solche Hinweise auf Tabakverpackungen befinden.

Während der mindestens 20 Jahre, in denen es diese Warnhinweise gibt, haben die Größe und die Anzahl der Warnhinweise zugenommen und die sogenannten „Schockbilder“ sind hinzugetreten, hierdurch ist das originäre Packungsdesign in den Hintergrund getreten.

Nachdem der Informationsgehalt der Warnhinweise, unabhängig von ihrer Größe und ihrer bildlichen Gestaltung, derselbe bleibt, stellt sich an dieser Stelle die Frage, welche unterschiedlichen Auffassungen im Spiel sind:

Es gibt ein legitimes Interesse der Eigentümer von Marken, diese bei der Packungsgestaltung zur Geltung zu bringen; spiegelbildlich sind die rund 90 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Europa daran interessiert, ihre präferierte Marke leicht zu erkennen.

Es gibt auf der anderen Seite ein legitimes Interesse der Gesundheitspolitik, die Warnhinweise deutlich sichtbar zu platzieren. Diesem Interesse ist seit langem, wie oben beschrieben, Rechnung getragen.

Auch durchaus legitim ist das Bestreben von Tabak-Kontroll-Organisationen, sich Ziele zu setzen, die noch größere Warnhinweise, noch schockierendere Bilder, noch prägnantere Formulierungen erheischen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob mit der Steigerung der ‚Lautstärke‘ auch eine Steigerung des Effektes erzielt werden kann. Bereits bei einigen der aktuell verwandten Bildwarnhinweise muss es als schwierig gelten, eine Entsprechung der gezeigten Entstellung in der realen Lebenswirklichkeit zu finden, was aber bei den 90 Millionen Rauchern in Europa denklogisch vergleichsweise leicht fallen müsste.

Es sei zur Diskussion gestellt, ob eine weitere „Steigerung der Lautstärke“, also noch größer, noch entstellter, nicht die Gefahr der Abstumpfung bei den Adressaten der Warnhinweise wegen Verdachtes auf Maßlosigkeit und Übertreibung birgt.

Aufgabe des Gesetzgebers ist hier, abzuwägen und einen realitätsnahen, verhältnismäßigen Weg zwischen den unterschiedlichen legitimen Interessen, im Sinne einer sachgerechten Verbraucherinformation zu finden.

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